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Implantation von Ereignisrekordern

Ereignisrekorder (auch Event Rekorder oder Loop-Rekorder genannt) dienen der Diagnose bisher nicht erkannter Herzrhythmusstörungen, welche aufgrund ihrer Seltenheit durch ein Langzeit-EKG nicht erfasst werden können.

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Implantation von Ereignisrekordern (Eventrekordern)

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Was ist ein Ereignisrekorder?
Ereignisrekorder (auch Event Rekorder oder Loop-Rekorder genannt) dienen der Diagnose bisher nicht erkannter Herzrhythmusstörungen, welche aufgrund ihrer Seltenheit durch ein Langzeit-EKG nicht erfasst werden können. Die Aufzeichnung von auftretenden Herzrhythmusstörungen erfolgt dabei automatisch. Darüber hinaus hat der Patient die Möglichkeit, mittels eines Aktivators bei auftretenden Beschwerden die Speicherung des aktuellen und einige Minuten zurückliegenden EKG Aufzeichnung auszulösen. Ein implantierbarer Ereignisrekorder hat eine Batterielaufzeit vom ca. 3 bis 6 Jahren. Eingesetzt werden diese bei Patienten mit Verdacht auf Herzrhythmusstörungen, Patienten mit unklaren Ohnmachtsanfällen (Synkopen) oder wenn eine langfristige Überwachung des Herzrhythmus erforderlich ist. Nach erfolgter Diagnosestellung oder Ablauf der Batterielebensdauer kann der Ereignisrekorder problemlos explantiert werden.

Wie werden Ereignisrekorder implantiert?
Ereignisrekorder werden in örtlicher Betäubung unter die Haut der linken Brusthälfte neben dem Brustbein eingesetzt. Die Nachsorge und Kontrolle der Ereignisrekorder erfolgt in festen Zeitabständen (alle 4 bis 6 Monate) in unserer Herzschrittmacher-Ambulanz oder beim niedergelassenen Kardiologen.